AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag im Erholungszentrum Büsum

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern im Erholungszentrum Büsum sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Erholungszentrums Büsum. Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.

1.2. Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Erholungszentrums Büsum in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 2 S. 2 BGB abbedungen wird.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gasts finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2. Vertragsschluss,-partner

Vertragspartner sind der Sozialverband Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e. V. als Träger des Erholungszentrums Büsum (künftig: Erholungszentrum Büsum) und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gasts durch das Erholungszentrum Büsum zustande. 

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Das Erholungszentrum Büsum ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Eine ärztlich verordnete Diätkost kann nicht angeboten werden, auf Wunsch aber Schonkost. Erheblich erkrankte oder pflegebedürftige Gäste können nicht aufgenommen werden. Rauchen ist in allen Häusern des Erholungszentrums Büsum nicht gestattet. Die Aufnahme von Tieren ist nicht möglich.

3.3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Erholungszentrums Büsum zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Erholungszentrum Büsum beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Erholungszentrum Büsum verauslagt werden.

3.4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.

3.5. Die Zahlung des vereinbarten Preises hat 20 Tage vor Beginn des Aufenthalts zu erfolgen. Erfolgt die Buchung weniger als 20 Tage vor Beginn des Aufenthalts, hat die Zahlung sofort zu erfolgen.

3.6. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Erholungszentrums Büsum aufrechnen.

3.7. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischen Wege übermittelt werden kann.

 

4. Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Gasts; Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Erholungszentrums Büsum

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts-oder Kündigungsrecht, kann das Erholungszentrum Büsum ab dem 20. Tag vor Beginn des Aufenthalts eine Stornierungsgebühr von 25 % des vereinbarten Preises beanspruchen.Ab dem 10. Tag vor Beginn des Aufenthalts beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Preises. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5. Rücktritt des Erholungszentrums Büsum

5.1. Das Erholungszentrum Büsum ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere vom Erholungszentrum Büsum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falsche Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gasts, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– das Erholungszentrum Büsum begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Erholungszentrums Büsum in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-oder Organisationsbereich des Erholungszentrum Büsum zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;

– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.2. Der berechtigte Rücktritt des Erholungszentrums Büsum begründet keinen Anspruch des Gasts auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach Ziffer 5.1 ein Schadensersatzanspruch des Erholungszentrums Büsum gegen den Gast bestehen, so kann das Erholungszentrum Büsum entsprechend der Stornierungsregelung der Ziffer 4 pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmte Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Erholungszentrum Büsum spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Erholungszentrum Büsum aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Preises in Rechnung stellen, nach 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Erholungszentrum Büsum kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7. Haftung des Erholungszentrums Büsum

7.1. Das Erholungszentrum Büsum haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Erholungszentrums Büsum bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Erholungszentrum Büsum beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Erholungszentrums Büsum steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anders geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Erholungszentrums Büsum auftreten, wird das Erholungszentrum Büsum bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gasts bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Erholungszentrum Büsum dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird die Nutzung des Safes das Erholungszentrums Büsum oder des Zimmersafes empfohlen. sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert als 3500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Erholungszentrum Büsum.

7.3. Sofern dem Gast ein KFZ-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Erholungszentrum Büsum nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1-4.

7.4. Das Erholungszentrum Büsum kann die Annahme, Aufbewahrung und, gegebenenfalls gegen Entgelt, die Nachsendung von Post-und Warensendungen übernehmen. Hierfür ist eine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Das Erholungszentrum Büsum haftet hierbei nur nach Maßgabe habe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1-4.


8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2. Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Kiel. Der Gast kann wahlweise auch an seinem Sitz verklagt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Gästen, die nicht Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.

8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Erholungszentrum Büsum darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr 

Das Erholungszentrum Büsum nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.